Können mit d-you auch rechtsgültige elektronische Signaturen erstellt werden?

Ja, die Unterstützung qualifizierter elektronischer Signaturen (QES) ist für d-you vorgesehen. Eine QES hat nach der eIDAS-Verordnung EU-weit die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. Die Signaturfunktion soll im Zuge des weiteren Ausbaus hinzukommen und ist daher nicht automatisch bereits zum Start verfügbar.

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