Eine einfache elektronische Signatur (EES) eignet sich für Dokumente und Prozesse mit geringem rechtlichem oder wirtschaftlichem Risiko, bei denen keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist. Typische Beispiele sind interne Freigaben, Bestätigungen, Protokolle, Angebote oder einfache Vereinbarungen. Sie ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Unterzeichnung, bietet jedoch nur eine begrenzte Sicherheit bei der eindeutigen Identifizierung der unterzeichnenden Person. Welche Signaturart passend ist, sollte daher immer anhand des konkreten Anwendungsfalls geprüft werden. Einen Überblick über EES, FES und QES finden Sie in unserem Vergleich der E-Signatur-Standards.
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