Das österreichische Signaturgesetz (SigG) regelte ursprünglich die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen in Österreich. Es trat jedoch mit 30. Juni 2016 außer Kraft. Seit 1. Juli 2016 gelten für elektronische Signaturen insbesondere die unmittelbar anwendbare eIDAS-Verordnung der Europäischen Union sowie das österreichische Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG). Das SVG ergänzt die europäischen eIDAS-Vorgaben auf nationaler Ebene und regelt unter anderem elektronische Signaturen, elektronische Siegel, Zeitstempel sowie die Anforderungen an Vertrauensdienste und deren Anbieter.
Für elektronische Signaturen werden im europäischen Rechtsrahmen unterschiedliche Signaturstufen unterschieden: die einfache elektronische Signatur (EES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Welche Signaturart erforderlich ist, hängt insbesondere vom jeweiligen Anwendungsfall und den gesetzlichen bzw. vertraglichen Anforderungen ab.
In Österreich spielt dabei die ID Austria eine zentrale Rolle, da sie die sichere digitale Identifikation und qualifizierte elektronische Signaturen ermöglicht. sproof hat die ID Austria direkt integriert und unterstützt darüber hinaus zahlreiche weitere europäische eIDs für digitale Identifikations- und Signaturprozesse.

