DIdG und d-you: Was Unternehmen über Deutschlands EUDI-Wallet wissen müssen

d-you App: die deutsche EUDI-Wallet!

Dr. Clemens Brunner

Zuletzt geändert am: October 22, 2026

Die Einführung digitaler Identitäten in Deutschland wird konkreter: Am 15. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) verabschiedet. Es ergänzt den europäischen eIDAS-Rechtsrahmen um nationale Regelungen und schafft damit wichtige Voraussetzungen für die deutsche EUDI-Wallet. Die staatliche Anwendung trägt den Namen d-you. Ihr Start ist für den 2. Januar 2027 geplant.

Für Unternehmen stellt sich damit eine praktische Frage: Wie lassen sich digitale Identitätsnachweise künftig in bestehende Onboarding-, Vertrags- und Verwaltungsprozesse einbinden?

Als Launch-Partner begleitet sproof die Einführung von d-you und erprobt, wie sich die Wallet in betriebliche Abläufe integrieren lässt. Entscheidend ist dabei, dass aus einem digitalen Nachweis ein nutzbarer Bestandteil eines durchgängigen Prozesses wird.

Was ist das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG)?

Mit der überarbeiteten eIDAS-Verordnung – häufig als eIDAS 2.0 bezeichnet – hat die EU den Rahmen für europäische digitale Identitäten erweitert. Die EUDI-Wallet soll es ermöglichen, Identitätsdaten und weitere digitale Nachweise auf dem Smartphone zu verwalten und bei öffentlichen wie privaten Diensten einzusetzen.

Das DIdG ergänzt diesen unmittelbar geltenden europäischen Rechtsrahmen für Deutschland. Es regelt insbesondere nationale Zuständigkeiten, die Aufsicht und behördliche Befugnisse im Zusammenhang mit der Wallet.

Drei Begriffe helfen bei der Einordnung:

BegriffErklärungRelevanz für Ihr Unternehmen
eIDAS
(electronic IDentification, Authentication and Trust Services)
Gesetzlicher EU-Regulierungsrahmen für elektronische Identifizierung und VertrauensdiensteLegt die verbindlichen Spielregeln und Rechtssicherheiten für den gesamten Digitalmarkt fest
EUDI-Wallet
(European Digital Identity Wallet; auf Deutsch: Europäische digitale Brieftasche für die digitale Identität)
EU-weiter Standard für digitale Identitäten und Nachweise – die direkte Folge der eIDAS-2.0-ReformGibt den Rahmen vor, an dem sich alle Systeme in der EU orientieren
d-youOffizielle deutsche Wallet-App (Launch: 02.01.2027)Die konkrete Anwendung, mit der deutsche Endkunden zuerst agieren werden
PID
(Personal Identification Data)
Digitaler PersonalausweisDer Kernbaustein für die Identifizierung, Neukundenregistrierung und Kontoeröffnung
EAA
(Electronic Attestation of Attributes)
Rechtssichere digitale Nachweise von Merkmalen (z. B. Alter, Berufsabschluss, Führerschein), die von vertrauenswürdigen Quellen beglaubigt werdenSie ermöglichen die Verifizierung spezifischer Fakten, ohne die gesamte Identität offenlegen zu müssen (Selective Disclosure – z. B. „volljährig“ statt des exakten Geburtsdatums)
Issuer
(Aussteller)
Organisation, die digitale Nachweise ausstellt, etwa eine Behörde oder UniversitätIhr Unternehmen kann Nachweise anerkannter Aussteller prüfen oder selbst Nachweise für andere bereitstellen
Relying Party
(vertrauender Beteiligter)
Unternehmen oder Behörde, die digitale Identitätsdaten und Nachweise anfordert, prüft und für ihre Dienste nutztIhr Unternehmen übernimmt diese Rolle, wenn es Nachweise aus der EUDI-Wallet akzeptiert – etwa zur Identitäts- oder Altersprüfung
Sandbox
(Testumgebung)
Abgeschirmte Umgebung, in der digitale Anwendungen und Schnittstellen unter kontrollierten Bedingungen getestet werden könnenErmöglicht Ihrem Unternehmen, die Integration der EUDI-Wallet und konkrete Anwendungsfälle vor dem Einsatz im Produktivbetrieb zu erproben
InteroperabilitätFähigkeit unterschiedlicher Systeme, miteinander zu kommunizieren und digitale Nachweise auszutauschen und zu nutzenErmöglicht die Nutzung von Wallets und Nachweisen über Länder- und Anbietergrenzen hinweg.

Was können Bürger:innen mit d-you machen?

Die Wallet soll es erleichtern, persönliche Angaben, Qualifikationen und Berechtigungen digital nachzuweisen. Nutzer:innen entscheiden dabei selbst, welche Nachweise sie hinterlegen und welche Informationen sie weitergeben. Die Nutzung von d-you soll freiwillig und kostenfrei sein.

Für den geplanten Start am 2. Januar 2027 sind erste Nachweise und Anwendungen vorgesehen. Weitere Funktionen und Dienste sollen schrittweise hinzukommen. Der Starttermin bedeutet deshalb nicht, dass bereits sämtliche denkbaren Anwendungsfälle verfügbar sein werden.

Was ändert sich für Unternehmen?

Für Unternehmen eröffnet die EUDI-Wallet die Möglichkeit, Identitätsdaten und Berechtigungen direkt digital entgegenzunehmen und in ihre Abläufe einzubinden.

Das kann beispielsweise relevant sein, wenn ein Unternehmen neue Kund:innen identifiziert, eine Hochschule Angaben von Bewerber:innen prüft oder ein Vertrag eine verlässliche Zuordnung zur unterzeichnenden Person erfordert.

Der Nutzen hängt vom jeweiligen Prozess ab:

  • Weniger Medienbrüche: Informationen müssen seltener aus Dokumenten übernommen oder über getrennte Kanäle nachgereicht werden.
  • Gezieltere Datenabfragen: Unternehmen können ihre Prozesse darauf ausrichten, nur die Angaben anzufordern, die für einen konkreten Zweck erforderlich sind.
  • Einfachere grenzüberschreitende Abläufe: Der gemeinsame europäische Rahmen soll die Nutzung digitaler Identitäten über nationale Grenzen hinweg erleichtern.

Diese Vorteile entstehen jedoch erst durch die passende Umsetzung. Ein digital vorgelegter Nachweis muss geprüft, dem richtigen Vorgang zugeordnet und im nachfolgenden System verarbeitet werden. Auch die fachlichen und rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Anwendungsfalls bleiben relevant.

Müssen Unternehmen die EUDI-Wallet akzeptieren?

eIDAS sieht für bestimmte Dienste eine Pflicht zur Akzeptanz der EUDI-Wallet vor. Für private Anbieter kommt es unter anderem darauf an, ob sie aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Vorgaben eine starke Nutzerauthentifizierung zur Online-Identifizierung verlangen müssen. Die Regelung nennt verschiedene Bereiche, darunter Banken, Gesundheitswesen, Bildung und Telekommunikation. Für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen bestehen Ausnahmen; für sehr große Online-Plattformen gelten gesonderte Bestimmungen.

Unternehmen sollten deshalb prüfen, welche ihrer konkreten Dienste betroffen sind und welche Fristen dafür gelten. Eine pauschale Aussage allein anhand der Branche greift zu kurz.

Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung kann es sinnvoll sein, die Wallet frühzeitig als zusätzlichen Identifizierungsweg vorzubereiten.

Wie hängen Wallet und digitale Signatur zusammen?

Die EUDI-Wallet ist auch für digitale Vertragsprozesse relevant. Der gesetzliche Rahmen sieht vor, dass Wallets qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel ermöglichen sollen.

Für die betriebliche Umsetzung müssen die einzelnen Schritte zusammenspielen: die Identifizierung einer Person, die gegebenenfalls erforderliche Prüfung ihrer Berechtigung, die Unterzeichnung des Dokuments und die anschließende Validierung.

Eine erfolgreiche Identifizierung allein stellt noch keinen abgeschlossenen Signaturprozess dar. Welche Funktionen zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich genutzt werden können, hängt vom verfügbaren Wallet-Angebot, den angebundenen Vertrauensdiensten und der konkreten Integration ab.

Was sollten Unternehmen jetzt vorbereiten?

Ein sinnvoller Einstieg beginnt bei den eigenen Abläufen:

  1. Anwendungsfälle auswählen: Wo werden heute Identitäten, Altersangaben, Qualifikationen oder Vertretungsberechtigungen geprüft?
  2. Datenbedarf festlegen: Welche Informationen werden tatsächlich benötigt und wie werden sie anschließend verarbeitet?
  3. Integration planen: Wie gelangen geprüfte Angaben in bestehende Onboarding-, Vertrags- oder Verwaltungssysteme?
  4. Pilotprozesse testen: Funktionieren Datenübernahme, Prüfung und Weiterverarbeitung auch im praktischen Ablauf?
  5. Alternative Zugänge vorsehen: Wie können Personen denselben Prozess abschließen, wenn sie keine Wallet nutzen?

Besonders geeignet ist ein klar abgegrenzter Anwendungsfall mit messbaren Zielen – etwa weniger manuelle Nacharbeit oder eine kürzere Bearbeitungszeit.

Wie sproof die Einführung begleitet

sproof gehört zu den Launch-Partnern von d-you und bringt Erfahrung aus digitalen Identitäts- und Signaturprozessen ein. Im Mittelpunkt steht die Verbindung zwischen staatlicher Wallet-Infrastruktur und den Systemen, mit denen Organisationen täglich arbeiten.

Ein Beispiel ist die Zusammenarbeit mit der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (PMU). Gemeinsam werden grenzüberschreitende Prozesse erprobt und die Einbindung digitaler Nachweise unter realen Bedingungen untersucht.

Mit sproof Ident und dem sproof eID Hub unterstützt sproof Organisationen dabei, digitale Identifizierungsverfahren in bestehende Abläufe einzubinden und die Anbindung kommender EUDI-Wallets vorzubereiten. Dabei lassen sich Identitätsprüfung und nachfolgende Signaturschritte gemeinsam betrachten – vom ersten Kontakt bis zum unterzeichneten Dokument.

Für Unternehmen ist jetzt ein guter Zeitpunkt, geeignete Anwendungen auszuwählen, Integrationsfragen zu klären und erste Prozesse zu testen. Wer diese Vorarbeit leistet, kann neue Wallet-Funktionen gezielt einsetzen, sobald sie verfügbar sind.

Wie passt die EUDI-Wallet in Ihre bestehenden Prozesse?

Gemeinsam mit sproof identifizieren Sie geeignete Anwendungsfälle und bereiten die Integration in Ihre Identitäts- und Signaturprozesse vor.

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    Was ist der Unterschied zwischen d-you und der EUDI-Wallet?

    d-you ist die deutsche staatliche Umsetzung der EUDI-Wallet. Es gibt keine einzige gemeinsame EU-App: Die Mitgliedstaaten stellen eigene Lösungen bereit,… mehr

    d-you ist die deutsche staatliche Umsetzung der EUDI-Wallet. Es gibt keine einzige gemeinsame EU-App: Die Mitgliedstaaten stellen eigene Lösungen bereit, die auf gemeinsamen europäischen Standards basieren. d-you ist der Name der von der deutschen Bundesregierung entwickelten Wallet-App. Sie soll diese europäischen Vorgaben in Deutschland umsetzen und grenzüberschreitend nutzbar sein. Mehr über d-you →

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    Müssen Unternehmen jede europäische EUDI-Wallet unterstützen oder reicht d-you?

    Für Unternehmen, die einer gesetzlichen Akzeptanzpflicht unterliegen, reicht die Unterstützung von d-you allein nicht aus. Sie müssen für die betreffenden… mehr

    Für Unternehmen, die einer gesetzlichen Akzeptanzpflicht unterliegen, reicht die Unterstützung von d-you allein nicht aus. Sie müssen für die betreffenden Dienste auch EUDI-Wallets aus anderen EU-Mitgliedstaaten akzeptieren, die den Anforderungen der eIDAS-Verordnung entsprechen. Die Pflicht bezieht sich somit auf das europäische Wallet-System, nicht auf eine einzelne nationale App. Gemeinsame technische Standards sollen die grenzüberschreitende Nutzung ermöglichen und die Integration erleichtern. Eine allgemeine Pflicht für sämtliche Unternehmen besteht jedoch nicht. Mit sproof Ident können Unternehmen alle EUDI-Wallets über eine zentrale Schnittstelle in ihre bestehenden Prozesse integrieren.

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    Wie können Unternehmen d-you in bestehende Prozesse integrieren?

    Unternehmen können d-you über standardisierte Schnittstellen an ihre bestehenden Onboarding-, Kundenportal- oder Vertragsprozesse anbinden. Dafür müssen sie sich als sogenannte… mehr

    Unternehmen können d-you über standardisierte Schnittstellen an ihre bestehenden Onboarding-, Kundenportal- oder Vertragsprozesse anbinden. Dafür müssen sie sich als sogenannte Relying Party registrieren und festlegen, welche Daten sie für welchen Zweck abfragen möchten. Ein Integrationsdienst wie sproof Ident kann die technische Anbindung übernehmen und den Zugang zu verschiedenen EUDI-Wallets über eine zentrale Schnittstelle ermöglichen.

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    Ersetzt d-you bestehende Identifizierungsverfahren wie VideoIdent?

    d-you soll eine zusätzliche Möglichkeit zur digitalen Identifizierung bieten. Ob sie VideoIdent in einem konkreten Prozess ersetzen kann, hängt von… mehr

    d-you soll eine zusätzliche Möglichkeit zur digitalen Identifizierung bieten. Ob sie VideoIdent in einem konkreten Prozess ersetzen kann, hängt von den gesetzlichen Anforderungen und den verfügbaren Funktionen und Nachweisen ab. Bestehende Verfahren bleiben insbesondere für Personen relevant, die keine EUDI-Wallet nutzen möchten oder können.

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    Müssen Unternehmen zum Start von d-you bereits angebunden sein?

    Der Start von d-you bedeutet nicht automatisch eine allgemeine Anschlusspflicht für alle Unternehmen. Ob und wann eine Akzeptanzpflicht besteht, hängt… mehr

    Der Start von d-you bedeutet nicht automatisch eine allgemeine Anschlusspflicht für alle Unternehmen. Ob und wann eine Akzeptanzpflicht besteht, hängt vom konkreten Dienst und den geltenden Vorgaben ab. Unternehmen sollten ihre betroffenen Prozesse und die jeweiligen Fristen frühzeitig prüfen.

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    Wofür können Unternehmen d-you nutzen?

    Unternehmen sollen mit d-you die Identität ihrer Kund:innen digital prüfen und verifizierte Nachweise anfordern können – beispielsweise zur Volljährigkeit. Das… mehr

    Unternehmen sollen mit d-you die Identität ihrer Kund:innen digital prüfen und verifizierte Nachweise anfordern können – beispielsweise zur Volljährigkeit. Das kann die Registrierung, das Onboarding oder die Vorbereitung eines Vertragsabschlusses vereinfachen und manuelle Prüfungen reduzieren. Nutzer geben die benötigten Daten gezielt frei. Welche Anwendungen konkret möglich sind, hängt von den verfügbaren Nachweisen und dem schrittweisen Ausbau der Wallet ab. Besprechen Sie mit uns Ihren Anwendungsfall →

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    Können mit d-you auch rechtsgültige elektronische Signaturen erstellt werden?

    Ja, die Unterstützung qualifizierter elektronischer Signaturen (QES) ist für d-you vorgesehen. Eine QES hat nach der eIDAS-Verordnung EU-weit die gleiche… mehr

    Ja, die Unterstützung qualifizierter elektronischer Signaturen (QES) ist für d-you vorgesehen. Eine QES hat nach der eIDAS-Verordnung EU-weit die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. Die Signaturfunktion soll im Zuge des weiteren Ausbaus hinzukommen und ist daher nicht automatisch bereits zum Start verfügbar.

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